2. Februar 2022
Urteil: Keine Hinweispflicht des Arbeitgebers auf den Zusatzurlaub bei Unkenntnis über die Schwerbehinderung
Sachverhalt
Im Streitfall war der Kläger als Sicherheitskraft angestellt. Er hatte bei seiner Einstellung seinen Schwerbehindertenstatus mit einem GdB 50 nicht offenbart. Mit der Kündigung verlangte der Kläger neben der Abgeltung offener Urlaubsansprüche auch die Abgeltung des Urlaubs auf der Grundlage des § 208 SGB IX, dem Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen: da der Arbeitgeber ihn ...
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