2. Dezember 2020
Urteil: Bindungsdauer und Rückzahlungsverpflichtung bei Fortbildungen
Wenn ein Arbeitgeber Dir eine Fortbildung gewährt hat, kann er Dich dadurch nicht auf immer und ewig an sich ketten oder die Rückzahlung der Kosten von Dir fordern. Rückzahlungsverpflichtungen für Fortbildungen müssen angemessen sein. Entscheidet ist die Frage, welche Vorteile ein Arbeitnehmer in Hinblick auf das berufliche Fortkommen durch die Fortbildung erlangt hat. Und die Dauer der ...
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