12. Januar 2026
Neues BAG-Urteil: Überstundenzuschläge auch für Teilzeitkräfte – und zwar richtig!
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 26. November 2025 ein Urteil (BAG 5 AZR 118/23) gesprochen, das für viele Beschäftigte – und damit auch für unsere tägliche Arbeit, ob als Betriebsrat, Personalrat, MAV oder SBV, eine große Bedeutung hat: Teilzeitkräfte haben ab sofort Anspruch auf Überstundenzuschläge, sobald sie über ihre individuelle vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus ...
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