11. Februar 2021
Home Office und kein Ende
Entgeltlisten dürfen eingesehen werden. Klar. Es gibt aber keinen Anspruch auf eine dauerhafte Überlassung an den Betriebsrat. Ohne sachlichen Grund, soll es auch kein Einblicksrecht in Listen aus der Vergangenheit geben.
Die Bundesregierung hat den Lockdown vorerst bis 14. Februar verlängert. Unternehmen sind darüber hinaus bis zum 15. März verpflichtet, ihren Beschäftigten das Arbeiten ...
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