11. Oktober 2023
Kirchliches Arbeitsrecht – Schlechterstellung nicht zu rechtfertigen
Mal ehrlich: Wer von Euch weiß, dass für Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen das bundesdeutsche Arbeitsrecht nur bedingt gilt. In unseren Seminaren stellen wir fest, die meisten von Euch sind erstaunt, wenn das zum Thema wird. Und alle schütteln nur mit dem Kopf, weil eine derartige Schlechterstellung unserer Kolleginnen und Kollegen dort, sachlich nicht zu rechtfertigen ist. Wir haben ...
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