6. Juli 2020
Urteil: Es gibt ein allgemeines Lebensrisiko. Wer hätte das gedacht?
Der Fall ist zugegebenermaßen exotisch. Es geht darum, ob Verletzungen aufgrund eines Terroranschlags, der am Abend einer Fortbildung in einem Restaurant verübt wurde, ein Arbeitsunfall war. Spannend.
Sachverhalt
Ein 62-Jähriger war von seinem Arbeitgeber im Juli 2016 auf eine Fortbildung ins fränkische Ansbach geschickt worden. Im Außenbereich eines Altstadtlokals aß er zu Abend und ...
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