Fact or fake: Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten
In regelmäßigen Abständen wollen wir euch unter der Rubrik „Fact or fake“ über weit verbreitete Irrtümer im Arbeitsrecht aufklären:
„Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“
Kaum ein Satz sorgt für so viel Frust im Arbeitsalltag – und kaum einer ist rechtlich so oft falsch. Viele Beschäftigte glauben, sie müssten Überstunden leisten und bekämen dafür nichts, weil es ja im Arbeitsvertrag steht. Tatsächlich halten solche Klauseln einer rechtlichen Prüfung häufig nicht stand. Dieser Artikel erklärt kurz und verständlich, warum das so ist:
Muss man Überstunden machen, nur weil es im Vertrag steht?
Nein, nicht automatisch. Ein Arbeitsvertrag kann Überstunden vorsehen, aber keine unbegrenzte Verpflichtung schaffen. Überstunden müssen angeordnet oder zumindest geduldet werden, betrieblich notwendig sein und sich im zumutbaren Rahmen bewegen.
Ein pauschaler Satz wie „Der Arbeitnehmer ist zu Überstunden verpflichtet“ ist zu unbestimmt.
Ohne konkrete Angaben zu Umfang und Grenzen ist eine solche Klausel rechtlich angreifbar. Besonders problematisch sind pauschale Abgeltungsklauseln, wie z.B. „mit dem Gehalt abgegolten“. Die Rechtsprechung ist hier eindeutig: Überstunden dürfen nur dann pauschal abgegolten werden, wenn klar geregelt ist, um wie viele es sich handelt. Fehlt eine konkrete Zahl (z. B. „bis zu 10 Überstunden pro Monat“), weiß der Arbeitnehmer nicht, was auf ihn zukommt. Eine unbegrenzte Mehrarbeitsverpflichtung ist unzulässig und verstößt gegen das Transparenzgebot.
Gilt das auch bei hohem Gehalt?
Ein hohes Gehalt macht eine unwirksame Klausel nicht automatisch wirksam. Zwar können bei sehr gut bezahlten oder leitenden Angestellten pauschale Regelungen eher zulässig sein. Trotzdem gelten auch hier:
- das Arbeitszeitgesetz,
- Höchstarbeits- und Ruhezeiten und
- das Erfordernis einer klaren Vertragsregelung (Transparenzgebot)
Verträge können Gesetze nicht aushebeln.
Was heißt das praktisch?
Steht im Vertrag nur: „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“, und fehlt jede Begrenzung, ist die Klausel i.d.R. unwirksam. Die Folge: Überstunden sind zu vergüten oder durch Freizeitausgleich auszugleichen.
Unser Praxistipp
Informiert eure Kolleginnen und Kollegen. Überstunden sollten dokumentiert werden, denn im Streitfall muss ihre Anordnung oder Duldung nachweisbar sein. Kurz gesagt: Arbeitszeit ist keine Flatrate.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.

