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Die Arbeit der Mitarbeitervertretung (MAV 1)

Grundlagenseminar für neugewählte MAV Mitglieder und Nachrücker*innen

Über dieses Seminar

Die Mitarbeitendenvertretung (MAV) vertritt die Interessen der Mitarbeiter*innen – also die der Belegschaft. Das macht sie u. a. dadurch, dass sie darauf achtet, dass die im Betrieb geltenden Gesetze und Vorschriften eingehalten werden. Um hier Handlungs- und Rechtssicherheit zu bekommen, braucht ihr das erforderliche Wissen über das Mitarbeitendenvertretungsrecht und das Arbeitsrecht generell. Nur so werdet ihr auf Dauer Erfolge für die Kolleg*innen erzielen können. In diesem Grundlagenseminar werden die Rechte und Pflichten sowie die allgemeinen Aufgaben der MAV vermittelt. Damit es nicht bei der grauen Theorie bleibt, werden die Themen anhand betrieblicher Beispiele besprochen.

Seminarinhalte

  • Voraussetzungen für rechtswirksames Handeln der MAV
    • Die Rechtsstellung des MAV-Vorsitzenden
    • Die Rechtsstellung der MAV-Mitglieder
    • Aufgaben der Mitarbeitervertretung
  • Die umfassende und rechtzeitige Informationspflicht des Arbeitgebers
  • Handeln im Rahmen von MAV-Beschlüssen
  • Die Beteiligungsrechte der MAV in organisatorischen, sozialen & personellen Angelegenheiten
  • Fälle der Mitbestimmung und Mitberatung nach MVG
  • Geschäftsführung und Vorsitz MAV
  • Die Mitarbeitendenversammlung

Seminarbeschreibung

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Die Arbeit der Mitarbeitervertretung (MAV 1)

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Wir weisen hiermit auf die Notwendigkeit einer ordentlichen Beschlussfassung gem. § 37.6 BetrVG, § 179.4 SGB IX, der Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze bzw. § 46.6 BPersVG sowie für die kirchlichen Bereiche hin.

Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung: gemäß § 58 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPVG/NW oder § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. § 65 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG