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Eingruppierung nach den Entgeltordnungen im öffentlichen Dienst (TVöD / TV-L) Neu!

Praxisworkshop für PR, BR SBV und Gleichstellungsbeauftragte

Über dieses Seminar

Die Arbeitsplatzbewertung und Eingruppierung haben für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst eine große Bedeutung - schließlich beeinflussen sie maßgeblich die Entgeltfindung und die monatliche Vergütung. Was tun bei der Frage: Ist eine Kollegin oder ein Kollege zu hoch oder zu niedrig eingruppiert?
Die Grundlagen zur tariflichen Stellenbewertung und Eingruppierung sind euch bekannt. Jetzt fehlt noch der „Feinschliff“.

Dieser erfolgt anhand praktischer Fälle auf der Basis der jeweiligen Entgeltordnung.

In diesem Praxisworkshop steht die komplexe Zuordnung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst (TVöD/TV-L) zu den richtigen Entgeltgruppen (EG) im Fokus. Ihr erhaltet vertiefendes Wissen zum Thema Eingruppierung und Bewertung im öffentlichen Dienst.

Als Teilnehmerin und Teilnehmer solltet ihr vorab praktische Beispiele aus der täglichen Personalrats-/Betriebsrats oder SBV-Arbeit einreichen. Gemeinsam werden diese besprochen und anschließend in kleinen Gruppen bearbeitet.
Somit erhaltet ihr praktische Lösungen, um in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung die übertragenen Tätigkeiten mit den tariflichen Merkmalen festzustellen und um die korrekte Bezahlung sicherzustellen.

Teilnahmevoraussetzung sind Kenntnisse im Eingruppierungsrecht.

Seminarinhalte

  • Zweifelsfragen bei der Auslegung von Tätigkeitsmerkmalen
  • Diskussion der wesentlichen Schwierigkeiten aus Sicht der Teilnehmenden
  • Typische Bewertungsfehler und wie man sie vermeidet
  • Bewertung der eingereichten Beispiele in kleinen Gruppen

Seminarbeschreibung

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Eingruppierung nach den Entgeltordnungen im öffentlichen Dienst (TVöD / TV-L)

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Wir weisen hiermit auf die Notwendigkeit einer ordentlichen Beschlussfassung gem. § 37.6 BetrVG, § 179.4 SGB IX, der Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze bzw. § 46.6 BPersVG sowie für die kirchlichen Bereiche hin.

Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung: gemäß § 58 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPVG/NW oder § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. § 65 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG