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Mutterschutz – Pflegezeit – Elternzeit – (Brücken-)Teilzeit

Rechtssicherheit für betriebliche Auszeiten

Über dieses Seminar

Wer als junger Mensch ins Arbeitsleben startet, ist meist sehr flexibel. Kommt später dann eine Familie, sieht die Welt plötzlich anders aus. Die Kinderbetreuung muss organisiert werden und Familienzeit bekommt einen hohen Stellenwert. Irgendwann braucht vielleicht auch ein Elternteil Pflege. Die Phasen des Lebens folgen nun mal nicht einer betriebswirtschaftlichen Planung oder Kalkulation. Und sich darauf zu verlassen, dass die Frauen im Bedarfsfall zu Hause bleiben, ist realitätsfremd und nicht wünschenswert. Das sehen zum Glück mittlerweile auch viele Arbeitgeber so, auch wenn es in den meisten Betrieben bei der praktischen Umsetzung noch reichlich Luft nach oben gibt. Wie es im Betrieb oder in der Dienststelle gehen könnte, welche rechtlichen Grundlagen es dafür gibt und wie der Betriebs- oder Personalrat aktiv werden kann, das wird im Seminar geklärt.

Hinweis: Bisher hat die Bundesregierung trotz der europäischen Vereinbarkeitsrichtlinie noch keine sogenannte „Familienstartzeit“ – also bezahlte Freistellung für Väter direkt nach der Geburt umgesetzt. Sollte dies nach Druck dieses Katalogs erfolgen, werden die Inhalte des neuen Gesetzes selbstverständlich im Seminar besprochen.

Dieses Seminar wird mit 14 Stunden von der DGUV als Weiterbildung für zertifizierte Disability Manager (CDMP) anerkannt.

Seminarinhalte

  • Rechtliche Grundlagen, u. a.
    • Mutterschutzgesetz
    • Anspruch auf (un)befristete Teilzeit oder „Brückenteilzeit“ nach Teilzeit- und Befristungsgesetz und tarifliche Regelungen
    • Pflege- und Familienpflegezeitgesetz: Voraussetzungen und formale Anforderungen
    • Elternzeit: Voraussetzungen und Durchführungsmöglichkeiten
  • Überblick Elterngeld: Höhe, Dauer, Verteilung und alle Neu-Regelungen
  • Pflegezeit: wenige Tage bis zwei Jahre
    • Wer sind die pflegebedürftigen Angehörigen?
    • Ankündigungspflichten und –fristen
    • Informations- und Mitwirkungsrechte von BR/PR/MAV
  • Betriebliche Umsetzung, u.a.
    • Personalplanung
    • Arbeitszeitflexibilisierung – Betreuung von Kindern oder Angehörigen
    • Mobile Arbeit oder Home Office

Seminarbeschreibung

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Mutterschutz – Pflegezeit – Elternzeit – (Brücken-)Teilzeit

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Wir weisen hiermit auf die Notwendigkeit einer ordentlichen Beschlussfassung gem. § 37.6 BetrVG, § 179.4 SGB IX, der Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze bzw. § 46.6 BPersVG sowie für die kirchlichen Bereiche hin.

Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung: gemäß § 58 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPVG/NW oder § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. § 65 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG