Interessenausgleich
Der Interessenausgleich im Sinne von §112 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) ist das Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über Art und Umfang einer vom Arbeitgeber geplanten Betriebsänderung. Der Interessenausgleich steht in engem Zusammenhang mit dem Sozialplan, denn wenn der Arbeitgeber eine beteiligungspflichtige Betriebsänderung anstrebt, kommen beide Beteiligungsrechte ...
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