Grundsätzlich während der Arbeitszeit im Betrieb. Den Beschäftigten steht ein Anspruch auf Vergütung für die Zeit der Teilnahme einschließlich etwaiger zusätzlicher Wegezeiten in Höhe der Vergütung für gewöhnliche Arbeitszeit zu. Besondere Fahrtkosten müssen erstattet werden. Die Versammlung kann auch außerhalb des Betriebs z.B. in einer Gaststätte und auch außerhalb der ...
Nach § 13 I S.1 BetrVG finden alle vier bzw. fünf Jahre in der Zeit vom 01. März bis zum 31. Mai die Wahlen zum Betriebsrat statt . Die Amtszeit beginnt mit Ablauf der Amtszeit des alten Betriebsrates. Sollte in Eurem Betrieb noch kein Betriebsrat existieren, so ist die Neugründung zu jeder Zeit möglich. In diesem Fall beginnt die Amtszeit mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses gem. § 21 ...