Wirtschaftliche Krise im Betrieb? Warum eine ImHaus-Schulung sinnvoll sein kann!
Glaubt uns: Wir wollen die vielen Nachrichten über Krisen – ob politischer, ökologischer oder menschlicher Natur – auch nicht mehr hören… und überlegen, ob wir das Thema „Wirtschaftskrise“ noch mal nach vorne stellen. Wie die Entscheidung ausfiel, lest ihr gerade. Bei uns in Lippe würde man sagen: Nützt ja nix, müssen wir jetzt durch. In vielen Betrieben wird derzeit über Sparmaßnahmen, Personalabbau oder Standortverlagerungen gesprochen. Die wirtschaftliche Lage ist angespannt, und die Schlagzeilen über Insolvenzen und Restrukturierungen reißen nicht ab. Für Betriebsräte bedeutet das: Jetzt ist nicht die Zeit, den Kopf in den Sand zu stecken – sondern sich aktiv einzumischen, informiert zu handeln und die Interessen der Beschäftigten mit Sachverstand zu vertreten.
Information ist Macht – und Pflicht!
Das Betriebsverfassungsgesetz sieht vor, dass der Betriebsrat und insbesondere der Wirtschaftsausschuss regelmäßig über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Unternehmens informiert werden (§§ 106–110 BetrVG). Doch wie kommt ihr an diese Informationen? Und wie könnt ihr sie verstehen? Und was ist, wenn es keinen Wirtschaftsausschuss gibt?
Schritt 1: Einfordern, was zusteht.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Wirtschaftsausschuss rechtzeitig und umfassend über wirtschaftliche Angelegenheiten zu unterrichten – von der Ertragslage bis zu geplanten Betriebsänderungen. Wer hier klare Strukturen und regelmäßige Berichte einfordert, legt die Basis für fundierte Mitbestimmung. Und es gibt das allgemeine Informationsrecht nach § 80 BetrVG. Ob mit oder ohne Wirtschaftsausschuss: Wer weiß, wie der Betriebsrat an Infos kommt, ist schon mal gut aufgestellt.
Schritt 2: Verstehen, was auf dem Papier steht.
Kennzahlen, Bilanzen und Planungsunterlagen sind kein Buch mit sieben Siegeln. Mit der richtigen Schulung könnt ihr wirtschaftliche Zusammenhänge lesen und bewerten. Nur wer die Sprache der Zahlen versteht, kann auf Augenhöhe mitreden – und Alternativen entwickeln, bevor es zu spät ist.
Schritt 3: Ins Handeln kommen: Betriebsänderung – was steckt dahinter?
Von einer Betriebsänderung spricht man, wenn wesentliche Eingriffe in die Betriebsstruktur oder in die Beschäftigung erfolgen (§ 111 BetrVG) – etwa Stilllegungen, Verlegungen, Zusammenschlüsse oder größere Entlassungen. Hier hat der Betriebsrat u. U. das Recht, über einen Interessenausgleich und/oder Sozialplan zu verhandeln. Doch um mitgestalten zu können, müsst ihr frühzeitig wissen, was geplant ist. Genau hier schließt sich der Kreis: Ein gut informierter Betriebsrat erkennt drohende Veränderungen frühzeitig und kann sie aktiv beeinflussen.
Bei jedem Schritt kommt es auf den Einzelfall an. Gerade wenn es um wirtschaftliche Daten geht, sind Arbeitgeber hochsensibel.
Wirtschaftliche Themen sind komplex. Ob Grundlagen zu Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), Aufbau eines Wirtschaftsausschusses oder Strategien bei Betriebsänderungen – eine Schulung gibt Sicherheit und eröffnet neue Handlungsspielräume. Wer die Hintergründe versteht, kann Lösungen mitgestalten, statt nur auf Entscheidungen zu reagieren.
Eine ImHaus-Schulung schafft dafür die Basis: Sie verbindet juristisches Wissen mit wirtschaftlichem Verständnis – zugeschnitten auf die konkrete Situation im Betrieb.
Vorteile einer ImHaus-Schulung
- Direkter Praxisbezug: Beispiele und Übungen beziehen sich auf das eigene Unternehmen.
- Teamorientiertes Lernen: Das gesamte Gremium entwickelt ein gemeinsames Verständnis.
- Flexible Gestaltung: Inhalte, Dauer und Schwerpunkte lassen sich an die aktuellen Herausforderungen anpassen.
- Vertraulicher Rahmen: Fragen und interne Themen können offen angesprochen werden.
ImHaus Seminare
Ihr könnt online eine individuelle Anfrage für ein ImHaus-Seminar stellen:
ImHaus Anfrage

