Online-Seminare für die BR Wahl 2026Präsenz-Seminare für die BR Wahl 2026
Zurück zur Themen-Übersicht "Betriebsrat"

Betriebsratsabwahl

Laut § 23 BetrVG kann gerichtlich der Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds oder die Auflösung des gesamten Betriebsrats beantragt werden. Dafür muss der Betriebsrat oder das entsprechende Mitglied jedoch seine gesetzlichen Pflichten grob verletzt haben.