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BetrVG

BetrVG steht für Betriebsverfassungsgesetz. Dieses Gesetz ist die Grundlage für die Betriebsverfassung. Die Betriebsverfassung regelt die Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitgeber und der betrieblichen Interessenvertretung, die von den Arbeitnehmern gewählt wurde, also dem Betriebsrat. Dies gilt nur für Unternehmen/Konzerne, für den öffentlichen Dienst gelten die verschiedenen Landespersonalvertretungsgesetze (LPVG) bzw. Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG).