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Gründung des Betriebsrats

In jedem Betrieb ab mindestens fünf Mitarbeitern kann ein Betriebsrat gegründet werden. Dessen Arbeit darf vom Arbeitgeber weder behindert noch verboten werden. Der Betriebsrat wird gewählt, die Wahl wird durch einen Wahlvorstand eingeleitet und durchgeführt. Die Amtszeit des Betriebsrats beträgt 4 Jahre.