Wann besteht die Möglichkeit einer Wahlanfechtung?
Grundsätzlich ist eine Anfechtung möglich bei Verstößen gegen wesentliche Vorschriften:
- des Wahlrechts
- der Wählbarkeit
- des Wahlverhaltens
Grundsätzlich ist eine Anfechtung möglich bei Verstößen gegen wesentliche Vorschriften: