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Was muss die Wahlniederschrift enthalten?

Die Wahlniederschrift muss enthalten:

  • die Gesamtheit der abgegebenen Wahlumschläge und die Zahl der abgegebenen gültigen Stimmen;
  • die jeder Person zugefallenen Stimmenzahlen;
  • die Zahl der ungültigen Stimmen;
  • die Namen der in den Betriebsrat gewählten Bewerber/innen ggf. besondere während der Betriebsratswahl aufgetretene Zwischenfälle oder sonstige Ereignisse. Eine Kopie der Wahlniederschrift schickt der Wahlvorstand an den Arbeitgeber und die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften.