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Personalrat-Info

Was ist ein Personalrat?

Der Personalrat ist die gewählte Interessenvertretung der Beschäftigten in Dienststellen und Verwaltungen des öffentlichen Dienstes. Die Personalvertretung vertritt Tarifbeschäftigte und Beamte einer Dienststelle auf Bund-, Länder- oder Gemeindeebene, die meist als Anstalt, Körperschaft oder Stiftung des öffentlichen Rechts geführt werden. Die Mitgliederzahl eines Personalrates ist abhängig von der Anzahl der Beschäftigten in der jeweiligen Dienststelle. Personalräte werden in Dienststellen mit mindestens fünf Wahlberechtigten, von denen drei wählbar sind, gewählt.

Vorbereitung und Durchführung einer Personalratswahl

Die Vorbereitung und Durchführung von Personalratswahlen ist eine verantwortungsvolle Aufgabe für den Wahlvorstand als Gremium und es sind zahlreiche Verfahrens- und Formvorschriften zu beachten. Im Rahmen von Wahlvorstandsschulungen vermitteln wir die erforderlichen Informationen zu den Wahlformen, der Stimmabgabe und Fristberechnung.

Kurzer Überblick zum Wahlvorstand und Wahlvorschriften

Der Wahlvorstand wird in der Regel vom bestehenden Personalrat oder einer Mitarbeitendenversammlung eingesetzt. Der Wahlvorstand besteht aus drei Wahlberechtigten. Er organisiert die Personalratswahl und ist für ihre Durchführung verantwortlich.

Ablauf einer Personalratswahl

Die Dienststelle erstellt für den Wahlvorstand eine Wählerliste. Der Wahlvorstand erstellt ein Wahlausschreiben und macht es in der Dienststelle bekannt. Darin ist festgelegt, wann gewählt wird, wie viele Personalratsmitglieder zu wählen sind und bis zu welchem Datum Vorschläge zur Wahl eingereicht werden können. Die eigentliche Wahl der Personalratsmitglieder erfolgt als Mehrheits- oder Verhältniswahl. Nach Stimmenauszählung wird das Wahlergebnis festgestellt und der Wahlvorstand lädt zur konstituierenden Personalratssitzung ein.

Besonderheiten in den Wahlvorschriften

  • Es gibt Gruppenzugehörigkeiten (Beamte, Angestellte), die anteilig ihrer Gruppengröße vertreten sein müssen.
  • In den Gruppen kann es zu mehreren Wahlvorschlagslisten kommen (Verhältniswahlrecht).
  • Gesamtpersonalräte und Stufenvertretungen werden in Urwahlen gewählt.
  • Es besteht die Möglichkeit von Doppelmitgliedschaften in SBV und Personalrat, Gesamtpersonalrat, usw.
  • Stufenvertretungen und Gesamtpersonalräte sind den örtlichen Gremien in Konfliktfällen übergeordnet.

Nach der Wahl – Grundlagenseminare für die Personalratsarbeit

Nach der Wahl gilt es, sich mit dem notwendigen Wissen der Personalratsarbeit vertraut zu machen und sich als Gremium aufzustellen. Wie ist die Rechtsstellung des Personalrats und welche Beteiligungsverfahren gibt es? Wie arbeitet der Personalrat mit Gremien wie der JAV und / oder SBV zusammen?

In unseren Grundlagenseminaren Einstiegsseminar für die Arbeit im Personalrat – LPVG 1 und Vom Informationsrecht bis zur Mitbestimmung – LPVG 2 werden die Grundsteine für eine solide Personalratsarbeit gelegt.

Rechtsgrundlagen

Für den Personalrat gibt es keine einheitliche Gesetzgebung. In jedem Bundesland sind daher die Zuständigkeiten, Pflichten und Rechte für das jeweilige Land geregelt (PersVG). Nur für Bundesbehörden gibt es ein Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG).

Gibt es einen Unterschied zwischen Personalrat zum Betriebsrat?

Während der Personalrat die Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten in öffentlichen Verwaltungen wahrnimmt, ist der Betriebsrat die Interessenvertretung der Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft. Somit ist der Personalrat mit dem Betriebsrat vergleichbar: In beiden Vertretungsorganen werden die Interessen der Beschäftigten unterstützt und gewahrt.

Welche Aufgaben hat ein Personalrat?

  • Vertretung der Arbeitnehmerinteressen gegenüber der Dienststelle
  • Überwachung von Einhaltung von Gesetzen, Tarifverträgen und Dienstvereinbarungen
  • Mitbestimmung u.a. bei den Themen Arbeitszeit, Urlaub, Arbeitsschutz
  • Umsetzung und Entwicklung von Maßnahmen beim Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Beteiligung bei Personalentscheidung wie Einstellungen, Versetzung

Diese Themen behandeln wir in unseren Seminaren Personalrat – Spezialwissen

Personalratsvorsitzende und ihre Stellvertreter*innen

Personalratsvorsitzenden und ihren Stellvertreter*innen obliegt die Geschäftsführung des Gremiums – aber was bedeutet das? Speziell für die Aufnahme dieser verantwortungsvollen Tätigkeit empfehlen wir euch das Seminar „Fit für den Vorsitz – 2“ oder das Online-Seminar „Eine Personalratssitzung moderieren“.

Der Personalratslotse

Ob vor der Wahl, nach der Wahl oder zwischendurch – ihr habt eine dringende Frage und benötigt Unterstützung? Unser Personalratslotse hilft euch weiter!