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Fit für den Vorsitz im Betriebs- oder Personalrat und der MAV - Teil 2

Rolle, Aufgaben und Selbstverständnis des/der Vorsitzenden und Stellvertretungen

Über dieses Seminar

Klar, es ist natürlich sehr wichtig, die rechtlichen Grundlagen für den Vorsitz im Betriebs- oder Personalrat/der MAV zu kennen.  Das gibt Sicherheit und stärkt den Rücken für die eigentliche Arbeit: Die Gestaltung von Arbeitsbedingungen und die Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen. Und klar ist auch: Allein kann ein Vorsitzender nichts machen; alles geschieht auf Basis der im Gremium gefassten Beschlüsse. Doch mal ehrlich: Hat der Vorsitzende nicht dennoch eine besondere Position? Sind die Erwartungen an ihn nicht andere, als an die „normalen“ Mitglieder?  Wie kann es gelingen, auf der einen Seite „Gleicher unter Gleichen“ zu sein und dennoch so etwas wie eine Führungsrolle einzunehmen? Ist das auch gewollt? Wer nicht nur auf Paragrafen reiten will, sondern sich klar macht, dass dieses Amt auch eine innere Haltung und ein entsprechendes Auftreten erfordert und daraus den Schluss zieht, sich entsprechend zu qualifizieren,  ist in diesem Seminar genau richtig.

Die einzelnen Bausteine der Fit-Reihe können unabhängig voneinander besucht werden, die Bausteine
2 -  3 können auch von Personalräten und der MAV besucht werden.

Download Flyer Fit für den Vorsitz im Betriebs- oder Personalrat und der MAV - Teil 2

Info-Download

Der Flyer zum Seminar "Fit für den Vorsitz im Betriebs- oder Personalrat und der MAV - Teil 2 - Rolle, Aufgaben und Selbstverständnis des/der Vorsitzenden und Stellvertretungen" mit den kompletten Seminarinhalten:

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Seminarinhalte

  • Rolle und Selbstverständnis als Vorsitzende*r
    • Die eigene Sicht und die Verabredung darüber im Gremium
  • „Führung“ im Betriebs- oder Personalrat/der MAV:
    • Was kann das bedeuten?
    • Unterschiedliche Führungsstile
  • Konflikte in den eigenen Reihen
    • Kooperation statt Konfrontation
  • Sitzungen leiten und moderieren

Seminarbeschreibung

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Fit für den Vorsitz im Betriebs- oder Personalrat und der MAV - Teil 2

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Wir weisen hiermit auf die Notwendigkeit einer ordentlichen Beschlussfassung gem. § 37.6 BetrVG, § 179.4 SGB IX, der Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze bzw. § 46.6 BPersVG sowie für die kirchlichen Bereiche hin.

Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung: gemäß § 58 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPVG/NW oder § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. § 65 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG